Euer Eminenz!
Ehrwürdigste Väter, Brüder und Schwestern!
Es sei denn, dass ihr das Fleisch des Sohnes des Menschen esset
und sein Blut trinket, so habt ihr kein Leben in euch selbst.
Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat ewiges Leben,
und ich werde ihn auferwecken am letzten Tage.
(Joh 6,53-54)
Zunächst möchte ich einige Zitate anführen. Alle Gläubigen, die in die Kirche eintreten und die Schrift hören, aber nicht zum Gebet und zur Heiligen Kommunion bleiben, sollten, da sie in der Kirche Unwesen treiben, von der kirchlichen Gemeinschaft exkommuniziert werden (9. Apostolische Regel). Nach der Erklärung des größten Auslegers der Kanones, Patriarch Theodor Balsamon, „ist die Bestimmung dieser Regel ziemlich streng. Denn sie exkommuniziert diejenigen, die in die Kirche kommen, doch nicht bis zum Ende bleiben und nicht kommunizieren. Auch die anderen Regeln (der 80. Canon des 6. Ökumenischen Konzils und der 11. Canon des Konzils von Serdica) bestimmen auf gleiche Weise, dass alle zur Kommunion bereit und würdig sein sollen, und diejenigen, die drei Sonntage nacheinander keine Kommunion empfangen, exkommuniziert werden.“
Wir sehen also, dass für jeden orthodoxen Christen, dessen Gewissen nicht von Todsünden belastet ist, die Kommunion bei jeder Liturgie kanonische Norm der Kirche ist und ihre Auslassung gleichbedeutend mit dem Abfall von der Kirche.
Heute können wir sehen, dass immer mehr unserer Gemeindemitglieder danach streben, die Heilige Kommunion nicht nur gelegentlich (während der Fastenzeit), sondern regelmäßig zu empfangen. Häufig sind Fälle, in denen Laien den Wunsch äußern, die Kommunion jeden Sonntag zu empfangen. Dabei ergibt sich die durchaus berechtigte Frage, wie die Norm der Vorbereitung auf das Mysterium der Kommunion aussehen soll.
Die heutige kirchliche Praxis sieht zwingend ein dreitägiges Fasten und die Verlesung der Gebetsordnung vor der Kommunion vor, bestehend aus drei Canones [an unseren Herr Jesus Christus, die Gottesmutter und den Schutzengel] und bestimmten Gebeten, den Morgen- und der Abendgebeten sowie auch der obligatorischen Beichte am Abend vor oder selbst am Tag der Kommunion. Es versteht sich, dass wir die Kommunion nur auf nüchternen Magen empfangen dürfen. Diese Praxis, die fast eine kirchliche Regel wurde, ist heute die Norm für die meisten Gemeinden der Russischen Orthodoxen Kirche. Dabei müssen wir verstehen, dass diese Praxis weder besonders alt ist noch den Status eines Konzilbeschlusses hat.
Vom kanonischen Standpunkt wird die Praxis der Vorbereitung auf die Kommunion durch folgende Canones geregelt: 47. (58.) Kanon vom Konzil von Karthago und 29. der Trullanischen Synode; 9. des Hl. Hierarchen Nikephoros dem Bekenner; 5. des Timotheus I. von Alexandria und 13. des Ersten Ökumenischen Konzils. Laut der Canones des Konzils von Karthago und der Trullanischen Synode kann die Kommunion nur auf nüchternen Magen empfangen werden. Der 9. Canon des Hl. Hierarchen Nikephoros dem Bekenner spricht über die Möglichkeit der Spendung der Kommunion an einen Sterbenden auch nach dem Essen. Die Regel des Timotheus I. von Alexandrien schreibt zudem sexuelle Enthaltung vor der Kommunion vor.
Als Fazit kann gesagt werden, dass der orthodoxe Christ nach den Kirchencanones die Kommunion nur auf nüchternen Magen (nachdem er mindestens seit Mittenacht nichts gegessen hat) empfangen darf. Für orthodoxe Christen, die verheiratet sind, ist vor der Kommunion sexuelle Enthaltung obligatorisch. Der Umfang der Gebete, die Notwendigkeit der Einhaltung zusätzlicher Fastentage und die obligatorische Beichte vor der Kommunion sind dagegen nicht durch Kirchencanones festgelegt.
All das spricht allerdings kaum dafür, dass Gebetsregel, Fastentage und Beichte im Leben orthodoxer Christen fehlen dürfen. Die Praxis der Vorbereitung auf die Kommunion der Russischen Kirche ist völlig verständlich und berechtigt, wenn es um Menschen geht, welche die Kommunion nur wenige Male im Jahr empfangen. Wer die meiste Zeit des Jahres kein kirchliches Leben führt, die von der Kirche festgelegten Fastenzeiten nicht einhält und keine Erfahrung im Beten hat, wird kann davon nur profitieren, vor der Kommunion etwas geistig-spirituelle Arbeit an sich selbst zu verrichten.
Fragen entstehen, wenn Laien, die ein vollwertiges kirchliches Leben führen, regelmäßig Gottesdienste besuchen und alle von der Kirche festgelegten Fastenzeiten einhalten, den Wunsch äußern, die Kommunion jede Woche bei der Liturgie zu empfangen. Wie soll man in diesem Falle mit dem obligatorischen dreitätigen Fasten umgehen, wenn doch das Fasten am Samstag durch den 64. Apostolischen Canon verboten ist? (Wenn ein Kleriker am Tag des Herrn oder am Samstag, außer Karsamstag, fastet, soll er laisiert werden. Wenn ein Laie dies tut, soll er dann exkommuniziert werden.)
Es ist kein großes Geheimnis, dass ein Priester, der sich auf die Zelebrierung der Liturigie vorbereitet, keine zusätzlichen Fastentage vor der Kommunion einhält, außer den Fastenzeiten, die von der Kirche festgelegt sind. Darauf wird gelegentlich erwidert, dass der Priester keine Liturgie zelebrieren könne, ohne dass er dabei die Kommunion empfinge - wie es die Canones auch über Laien sagen.
Die 9. Apostolische Regel wurde oben bereits erwähnt. Was aber die Vorbereitung auf die Kommunion betrifft, sind Priester nicht in einer privilegierten Lage, weshalb auch der Heilige Hierarch Johannes Chrysostomos schreibt: „Doch gibt es Fälle, in denen der Priester sich von den Untergeordneten nicht unterscheidet – zum Beispiel, wenn sie die Heiligen Sakramente empfangen. Wir alle werden auf die gleiche Weise gewürdigt; nicht wie im Alten Testament, wo der Priester das eine empfing, und das andere das Volk, und wo es dem Volk nicht erlaubt war, daran teilhaftig zu werden, woran der Priester teilhaftig wurde, und es den Menschen verboten war, an dem teilzuhaben, woran der Priester teilhatte. Nun ist es nicht mehr so, sondern allen wird der gleiche Leib und der gleiche Kelch angeboten“.
Also sehen wir, dass ein gewisses Ungleichgewicht entsteht, wenn der Priester, der die Liturgie zelebriert, von der Notwendigkeit der Eihaltung zusätzlicher Fastentage und einer obligatorischen Beichte vor der Kommunion befreit wird, während ein Laie, der den Wunsch äußert, die Kommunion jeden Sonntag zu empfangen, gezwungen ist, außer den anderen Fastenzeiten auch das dreitägige Fasten vor der Kommunion einzuhalten und damit die 64. Apostolische Regel zu verletzen, die das Fasten am Samstag verbietet.
Wie ist die Lage in anderen Orthodoxen Kirchen? Leider können wir hier keinen vollständigen Überblick über die Praktiken aller Orthodoxen Landeskirchen geben. In der weltweiten Orthodoxie stellen wir aber zwei Haupttraditionen fest – die „griechische“ und die „russische“.
Die „griechische“ Praxis, zu der die Gemeinden der Kirchen von Konstantinopel, Alexandria, von Antiochia, Jerusalem, Hellas und Zypern zählen, hält es für möglich, dass Laien die Kommunion bei der Liturgie ohne obligatorische Beichte empfangen. Die Gemeindemitglieder bemühen sich, die Kommunion jeden Sonntag zu empfangen; dabei wird die Beichte zu einer anderen Zeit als bei der Liturgie gespendet und ist nicht mit der Kommunion verbunden. Mehr noch: die Beichte abnehmen darf nicht jeder Priester, sondern nur, wer vom Erzbischof eine spezielle Genehmigungsurkunde dazu erhalten hat. Normalerweise wird diese Erlaubnis Geistlichen gegeben, die bereits über ausreichend pastorale Erfahrung verfügen. Die Priesterweihe bedeutet in der griechischen Tradition noch nicht, dass der neu geweihte Priester automatisch die Befugnis erhält, „zu binden und zu lösen“.[1]
In der Serbischen Kirche gibt es keine Einheitlichkeit – alles hängt davon ab, wo der Priester studiert hat. Absolventen der griechischen geistlichen Schulen übernehmen die Traditionen der Kirche von Hellas; Priester der russischen Schule halten die Beichte vor der Kommunion dagegen für unabdingbar, und viele von ihnen empfehlen, außerhalb der Fastenzeit keine Kommunion zu empfangen.
Die jüngste Landeskirche, die Orthodoxe Kirche in Amerika, die noch im vorigen Jahrhundert die selben Probleme hatte, mit denen wir uns in diesem Vortrag beschäftigen, ist zur Zeit eine der sich am dynamischsten entwickelnden Kirchen in Nordamerika. Nach den Worten des Heiligen Nikolaos Kabasilas ist die Vorbereitung auf die Kommunion die Liturgie selbst: „Die Psalmen und die Lektüren der Schrift bereiten uns auf die Heiligung durch die Heiligen Sakramente vor.“ Jeder Gläubiger empfängt die Kommunion bei jeder Liturgie. Der Kanon und die Gebete vor der Kommunion sind Teil der Regeln für das häusliche Gebet.
Zusätzliches Fasten ist nicht erforderlich. Die Einhaltung des Fastens am Mittwoch und Freitag sowie in den großen Fastenzeiten reicht aus. Das heißt, an gläubige Laien werden die selben Forderungen gestellt, wie sie die Priester selbst erfüllen (das diesbezügliche Zitat des Hl. Hierarchen Johannes Chrysostomos wurde oben bereits angeführt).
Es wird eine regelmäßige Beichte verlangt (nach Empfehlung des Priesters alle ein bis zwei Monate). Dazu gibt es die Beichte auf Wunsch des Gläubigen, wenn er in eine Todsünde verfallen ist, wie Mord, Unzucht, Götzendienst, oder nach langem Fernbleiben von der Kirche. Dabei kann man in den meisten Gotteshäusern vor der Liturgie oder nach der Vesper immer beichten. Während derGroßen Fastenzeit ist die Beichte für alle obligatorisch.
Noch in den 1970er Jahren lebten die orthodoxen Christen Amerikas in der Tradition der „nicht regelmäßigen“ Kommunion. Dank der Bemühungen von Hirten wie den Protopresbytern Alexander Schmemann und John Meyendorff ist heute in der Orthodoxe Kirche in Amerika (die nur über kirchliche Ressourcen verfügt) die Besucherzahl bei den Liturgien an Sonn- und Feiertagen die höchste unter allen orthodoxen Jurisdiktionen der USA.
Leider ist die Lage nicht in allen Orthodoxen Landeskirchen so günstig. Vielen von uns ist die moderne Lage der Bulgarischen Orthodoxen Kirche bekannt, in der die Ordnung der Liturgie fast überall die Möglichkeit der Kommunion von Laien ausschließt, da die gestellten Forderungen, z.B. ein Monat Fastenzeit vor der Kommunion, unnötig streng sind. Die Folge sind halbleere Gotteshäuser in Bulgarien.
Ob die Russische Kirche dem Beispiel der bulgarischen Orthodoxen folgen will oder nicht, hängt von den Geistlichen unserer Kirche ab. Uns scheint die Vielfalt der gottesdienstlichen Traditionen in den unterschiedlichen Orthodoxen Kirchen eine ganz normale und erklärbare Erscheinung zu sein. Die Einstellung zu den Sakramenten darf aber nicht Tradition dieser oder jener Kirche sein. Bei dieser Frage können wir lediglich davon sprechen, was der Überlieferung der Kirche mehr und was ihr weniger entspricht.
Selbstverständlich ist die Rede nicht davon, alle möglichen Einschränkungen aufzuheben und die Kommunion wahllos allen zu spenden. Wie bereits erwähnt, ist die existierende Praxis für Menschen, die die Kommunion selten empfangen, völlig berechtigt. Doch besteht die Aufgabe des Hirten darin, die Gläubigen für die ständige Teilnahme an den Mysterien zu begeistern und zu helfen, einen vernünftigen und zumutbaren Kanon für die Vorbereitung zu erarbeiten. Wenn der Gläubige selbst intensiver an den Mysterien teilzunehmen wünscht, sollen wir dies auf jede Art und Weise unterstützen und ein vernünftiges pastorales Vorgehen dazu erarbeiten. Bei dieser Frage ist besonders wichtig, was in der orthodoxen Theologie consensus patrum, also die „Übereinstimmung der Väter“ genannt wird. Während das patristische consensus patrumhinsichtlich dieser Problematik eindeutig ist, stimmen die heute lebenden Väter nicht immer überein.
Es erscheint sinnvoll, in Anlehnung an die Kanones der Kirche für jedes Gemeindemitglied unter Berücksichtigung seiner Erfahrung im kirchlichen Leben ein individuelles Vorgehen festzulegen. Wenn jemand den Wunsch äußert, die Kommunion bei jeder Sonntagsliturgie zu empfangen (was im Idealfall für alle Gemeindemitglieder die Norm sein sollte), ist es möglich, ihm die Kommunion ohne das zusätzliche dreitägige Fasten zu spenden (selbstverständlich aber nur nach obligatorischer Einhaltung der kirchlichen Fastenzeiten). Der Umfang der Gebetsregel wäre dann nicht geringer als die in unseren Gebetsbüchern stehende Regel für die Heilige Kommunion, die drei Psalmen, den Kanon und die Gebete vor der Kommunion enthält. Das Verlesen der drei anderer Kanones muss dem Kommunikanten freistehen.
Die Frage der obligatorischen Beichte ist sicherlich die delikateste. Es ist ja nicht so, dass die Beichte in Bezug auf die Kommunion ein untergeordnetes Mysterium wäre, und es ist besonders traurig, wenn die Beichte von vielen Gemeindemitgliedern, nach einer treffenden Sentenz von Vater Alexander Schmemann, nur als „Eintrittskarte zur Kommunion“ wahrgenommen würde. Selbstverständlich sind auch hier individuelle Vorgehensweisen möglich, insbesondere in Fällen, in denen Gemeindemitglieder (nach dem 66. Kanon des 6. Ökumenischen Konzils) die Kommunion an allen Tagen der Osterwoche empfangen wollen. Während wir versuchen, Laien vor der Formalisierung des Mysteriums der Kommunion zu schützen, formalisieren wir im Wesentlichen das Mysterium der Beichte, die aus dem Mysterium der „zweiten Taufe“ zu einer Bedingung für die Kommunion wird.
Jedenfalls sollte der Hirte immer bedenken, dass er kein Recht hat, von seiner Herde zu verlangen, was er selbst nicht erfüllt. Angebracht wäre es, die Worte Christi im Kopf zu behalten: „ euch Gesetzgelehrten wehe! Denn ihr belastet die Menschen mit schwer zu tragenden Lasten, und selbst rühret ihr die Lasten nicht mit einem eurer Finger an“ (Lk 11,46).
Zum Schluss meines Vortrages möchte ich die Worte zitieren, die Archimandrit Ephraim, Igumen von Vatopedi, sprach, als er mit dem Cingulum der All-Heiligen Theotokos in Russland weilte:
„Ich weiß, dass in Russland einige Priester sagen, dass die Menschen vor der Kommunion drei Tage lang fasten sollten; und einige sagen sogar, dass es fünf Tage sein müssten. In Wirklichkeit gibt es aber kein obligatorisches Gesetz, wie viele Tage wir vor der Heiligen Kommunion fasten müssen. Ein Beweis dafür ist, dass die Priester nicht notwendigerweise fasten, bevor sie am nächsten Tag nicht nur die Kommunion empfangen, sondern auch die Liturgie zelebrieren. Wir halten jedoch bestimmte Fastenzeiten ein – viermal im Jahr sowie am Mittwoch und Freitag, und ich denke, dass dieses Fasten ausreichend ist. Möchte jemand vor der Kommunion aber eine ganze Woche um der Askese und der Ehrfurcht willen fasten, dann soll er dies gerne tun. Doch hörten wir nie und nirgendwo, dass dies von Beichtvätern als Gesetz festgelegt worden wäre. Wäre es eine obligatorische Bedingung für die Kommunion, müssten auch die Priester immer beichten. Manchmal sagt man, dass Christen nur einmal in zwei bis drei Monaten beichten müssten; aber so ein Gesetz gibt es auch nicht. Hat ein Christ keine Todsünden begangen, hat er auch das Recht, die Kommunion wesentlich häufiger zu empfangen.“
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!